Keine Minderung wegen Lärms angetrunkener Miturlauber.
Wer eine All-inklusive-Reise bucht, muss im Vergleich zu Reisen, bei denen der Gast jedes alkoholische Getränk bezahlen muss, damit rechnen, dass mehr Alkohol getrunken wird. Belästigungen und Lärm durch alkoholisierte Gäste begründen daher keine Minderung des Reisepreises.
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online seit: 05.07.2012 09:47:37
letzte Änderung: Donnerstag, 05.07.2012